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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der IDENTYTEC GmbH (nachfolgend „IDENTYTEC“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

 

(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, IDENTYTEC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§ 2 Vertragsgegenstand

 

(1) IDENTYTEC erbringt Leistungen in den Bereichen:

  • Entwicklung und Bereitstellung von Softwarelösungen

  • Automatisierungs- und Materialflusslösungen

  • Beratung und Projektmanagement

  • Systemintegration

  • Implementierungsleistungen

  • Wartungs- und Supportleistungen

  • Lieferung von Hardwarekomponenten

 

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

 

(1) Angebote von IDENTYTEC sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung durch IDENTYTEC zustande.

 

(3) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.

 

(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten von IDENTYTEC.

 

(3) Entstehende Mehrkosten aufgrund unzureichender Mitwirkung können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

(3) Bei Zahlungsverzug ist IDENTYTEC berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 

(4) Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

§ 6 Liefer- und Leistungsfristen

 

(1) Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

 

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von IDENTYTEC.

 

(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

 

§ 7 Abnahme

 

(1) Soweit Leistungen einer Abnahme bedürfen, hat der Kunde diese unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen.

 

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt oder innerhalb von 14 Kalendertagen keine wesentlichen Mängel schriftlich geltend macht.

 

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

§ 8 Nutzungsrechte an Software

 

(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software im vereinbarten Umfang.

 

(2) Sämtliche Urheberrechte, Quellcodes, Konzepte, Dokumentationen und Entwicklungen verbleiben bei IDENTYTEC, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

(3) Eine Weitergabe, Vermietung, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Software ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IDENTYTEC zulässig.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von IDENTYTEC.

 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen.

 

§ 10 Gewährleistung

 

(1) IDENTYTEC gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen im Wesentlichen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

 

(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

 

(3) IDENTYTEC ist zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt.

 

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung angemessen mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

§ 11 Haftung

 

(1) IDENTYTEC haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IDENTYTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 12 Vertraulichkeit

 

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

 

(2) Die Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

 

§ 13 Datenschutz

 

(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

 

(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien gesonderte Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.

 

§ 14 Höhere Gewalt

 

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von IDENTYTEC.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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